Einleitung
Seit 2023 diskutiert Deutschland hitzig über eine Novellierung des Tierschutzgesetzes, die Halter verpflichten könnte, ihren Hauskatzen täglichen Auslauf im Freien zu ermöglichen. Während Tierschützer dies als Fortschritt für das Tierwohl feiern, warnen Veterinäre vor unkalkulierbaren Risiken. Dieser Artikel untersucht die Argumente beider Seiten anhand aktueller Daten.
Laut §2 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes müssen Tiere „artgerecht“ gehalten werden. Bisher bezog sich dies vor allem auf:
Die neue Gesetzesinitiative interpretiert „artgerecht“ erstmals explizit als Anspruch auf Freigang. Bundesländer wie Berlin schlagen konkrete Richtwerte vor:
Berlin | 1-2 Stunden | Begleiteter Freigang oder gesicherter Garten |
Bayern | Keine Vorgabe (vorläufig) | Freiwillige Empfehlungen |
Quelle: BMEL (2024)
Studien des Leibniz-Instituts für Nutztierbiologie zeigen:
Laut Statistischem Bundesamt leiden 33% der deutschen Hauskatzen an Übergewicht. Freigang erhöht die Aktivität:
Kalorien | 200-250 kcal | 350-400 kcal |
Quelle: Tierärzteverband Hannover (2023)
Das ADAC meldet jährlich 12.000 registrierte Wildunfälle mit Katzen. In Städten steigt das Risiko:
Eine Studie der FU Berlin belegt:
Deutscher Tierschutzbund | 89% | 5% | 6% |
Bundestierärztekammer | 22% | 73% | 5% |
Katzenhalter (Umfrage) | 41% | 54% | 5% |
Quelle: Allensbach-Institut (2024, n=1.200)
Eine gesetzliche Pflicht zum Freigang erscheint trotz guter Absichten praxisfern. Besser wäre ein differenziertes Modell, das regionale Gegebenheiten und individuelle Katzentypen berücksichtigt. Letztlich entscheidet die Umsetzbarkeit über den Tierschutzerfolg.
Erweiterungshinweise:
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